Arbeiten die der Versorgung und Betreuungsleistungen Stunden Preis 34,-Euro bei Wöchentlicher und
zwei Wöchentlicher arbeiten.
Arbeiten die der Versorgung und Betreuungsleistungen Stunden Preis 39,-Euro bei mehrmahliger Aufträge
die jedoch von der dauer der Monate der Zeit pro Einsatz noch nicht klar geregelt sind werden auf Grund dem erhöhten Aufwand anderst berechnet.
Das erst Gespräch für Privatabrechnung , wir ab 01.11.2024 mit einer Pauschale von 35,-Euro gerechnet unabhängieg davon ob es zu einem Auftrag kommt.
Kommt es zu einen regelmäßigen Arbeitseinsatz dieser mindestens im ersten 1/2 Jahr durch 20 Arbeitseinsätze geleistet werden kann Ihnen gegnüber. Wird die 35,- Euro Pauschale mit der darauffolgenden Rechnung wieder vom Rechnungsbetrag abgezogen.
Im Preis enthalten: Anfahrt zu Ihrem Bestimmungs Ort mit PKW, Einkommemsteurer gegenüber Finanzamt, Krankenkassen Beiträge, freiwiilligen einzahlung in die gesetzliche Rente, Internet website,
Bekanntmachung der Website durch Zeitung Annonse
Die Kleinunternehmmerregelung begünstiegt es das Sie keine Umsatzsteuer Zahlen ( § 19 ) müssen und bei Ihrer
Einkommsteur, die Sie Aktuell machen 20% vom Rechnungsbetrag geltend machen können
Im Aufbau ab 2025 sind vorgesehen: Versorgungsleistungen nach § 38 SGB Absatz 1 bis 4, Entlastungsleistungen nach § SGB 45a, §24 SGB V wegen Schwangerschaft, dieses sind Leistungen
die, die Gesetzlichen oder Privaten Kassen Übernehmmen