Gerne erstelle ich für Sie ein paasendes Leistungsangebot nach unserem Erstgespräch. Hier für verlange ich ein Honorar von 50.- Euro, dieses wird bei Auftragserteilung verrechnet.
Die Kleinunternehmmerregelung begünstiegt es das Sie keine Umsatzsteuer Zahlen ( § 19 ) müssen und bei Ihrer
Einkommsteur, die Sie Aktuell machen 20% vom Rechnungsbetrag geltend machen können
Im Aufbau ab 2025 sind vorgesehen: Versorgungsleistungen nach § 38 SGB Absatz 1 bis 4, Regelt die Leistungen bei Medinischen behandlungen, Reha. Die aus den genanten Gründen Ihr Haushalt mit einem Kind lebend im eigenen Haushalt unter 12 Jahren nicht mehr Weiterführen können.
§ SGB 45a XI Angebot zur Unterstützung im Haushalt bei Menschen mit / ab Pflegegrad 1