Arbeiten die eine Stunde in der Woche oder im Monat sind, je Stunde Kosten bei 45Euro.
Arbeiten die Wöchentlich/Zweiwöchentlich mindesten jedoch zwei Stunden je Stunde 29,00Euro.
Anfahrt unter 4 KM sind kosten frei , Anfahrt über 4 KM 10Euro.
Die Krankenkassen sind bei Schwerer Erkrankung bereit ein teil der Kosten zu übernehmmen
Im Aufbau bis 2025 sind vorgesehen, Versorgungsleistungen nach § 38 Absatz 1 bis 4, Entlastungsleistungen nach §45a, §24 SGB V wegen Schwangerschaft